Westfälisches Kinderdorf e.V.

    Beschreibung

    Lachen. Leben. Zukunft geben.
    Seit über sechs Jahrzehnten übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Not.
    Neben Kinderdorffamilien betreiben wir in unseren Kinderdörfern in Lippe und Niedersachsen Wohngruppen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie junge Mütter mit Kindern.
    Ambulant leisten wir Einzelfall- und Familienhilfe. Wir betreiben zwei Kitas, einen heilpädagogischen Hort und eine Offene Ganztagsschule (OGS).
    Nachdem der Internationale Verein Westfälischer Kinderdörfer e.V. (IVWK) mit uns verschmolzen ist, finanzieren wir seit Ende 2022 zudem auch zwei Kinderdörfer in Ghana und in Peru.
    Seit Jahrzehnten stützt die Zuweisung von Bußgeldern die Arbeit des Westf. Kinderdorf e.V. für benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
    Bitte unterstützen Sie unsere nationale und internationale Arbeit mit Ihrer Bußgeldzuweisung!
    Bußgeldzuweisungen bearbeiten wir durch geschulte und erfahrene Mitarbeiterinnen. Zahlungsbestätigung, Kontoauszüge, Hinweise auf säumige Zahler etc. senden wir Ihnen unaufgefordert zu.
    Selbstverständlich erstellen wir für Zahlungen von Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen!
    Wir garantieren Ihnen eine sichere und transparente Bearbeitung.
    Bei Rückfragen zur Abwicklung oder zu unserer Arbeit sprechen Sie uns gern an.

    Weitere Informationen

    Bankverbindung

    • Bankinstitut

      Sparkasse Paderborn-Detmold

    • IBAN

      DE82 4765 0130 1800 0001 17

    • BIC/SWIFT

      WELADE3LXXX

    Justizbehörden

      GSTA Bremen, GSTA Düsseldorf, Justizbehörde - Sammelfonds für Bußgelder (Hamburg), LG Saarbrücken, OLG Bamberg, OLG Berlin, OLG Brandenburg, OLG Dresden, OLG Frankfurt am Main, OLG Jena, OLG Karlsruhe, OLG München, OLG Naumburg, OLG Nürnberg, OLG Oldenburg, OLG Rostock, OLG Schleswig, OLG Stuttgart