Sie möchten Ihre Organisation / Einrichtung in unser Verzeichnis eintragen lassen? Dann haben Sie die Möglichkeiten, die notwendigen Angaben hier in das Formular einzutragen. 

Ihre Eintragung ist kostenlos und wird von uns nach einer Prüfung ausschließlich für die Eintragung in das Verzeichnis der Website www.geldauflagenportal.de verwendet. 

Wir behalten uns vor, Sie zu kontaktieren, um die Richtigkeit der Eintragung bestätigen zu lassen.

Eintragungsformular

STA Koblenz, STA Bad Kreuznach, STA Mainz und STA Trier:

Wünscht eine gemeinnützige Einrichtung oder Organisation in die Liste möglicher Geldauflagenempfänger im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgenommen zu werden, ist ein Antrag bei einer der Staatsanwaltschaften in Koblenz, Bad Kreuznach, Mainz oder Trier zu stellen. Der Antrag ist bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, in deren Bezirk die Einrichtung ihren Sitz hat. Hat die Einrichtung ihren Sitz nicht in einem der Bezirke der genannten Staatsanwaltschaften, so kann der Antrag bei jeder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Die Aufnahme in die Liste durch eine Staatsanwaltschaft wirkt auch für die übrigen genannten Staatsanwaltschaften. Es ist daher nicht erforderlich, mehrere Anträge einzureichen! Bitte beachten Sie, dass dies nur für die genannten Staatsanwaltschaften im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gilt.


Sie sind bei keiner der aufgeführten Justizbehörden gelistet:

Wählen Sie bitte "Weitere lokale Justizbehörde" aus und geben Sie bitte in der Beschreibung die lokale Justizbehörde an, bei der Sie gelistet sind.

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