Die DLRG Sylt e.V. ist eine gemeinnützige, sellbstän dige Einrichtung und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO).
Die DLRG Sylt e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Ihre Aufgabe ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere
a) die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren am und im Wasser sowie das Wecken von Verständnis und Vertrauen für die Aufgaben und Zielsetzung der DLRG in der Öffentlichkeit.
b) Die Förderung des Anfängerschwimmens und
des Schulschwimmunterrichtes.
c) Die Aus-und Fortbildung von Schwimmern.Rettungsschwimmern, Bootsführern,Sprechfunkern, Rettungstaucher.
d) Die Planung, Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Bergungen.
e) Die Mitwirkung im Rahmen der Rettungs-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetze des Landes Schleswig Holstein.
f) Natur-und Umweltschutz am und im Wasser.
g) Die Aus-und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter.
h) Die Förderung der Ausbildung im Sanitätsdienst.
i) Die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe.
j) Die Durchführung von Volkssportveranstaltungen.
k) Die Förderung jugendpflegerischer Arbeit.
l) Die Entwicklung und Prüung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen.
m) Die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen.
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OLG Schleswig